Übungstunden: 

In den Übungsstunden erlernt man:
• die sichere Bedienung des Fahrzeuges
• Grundfahraufgaben und Parken
• die Verkehrsbeobachtung
• die Anwendung der StVO

und die Verknüpfung aller Punkte miteinander!

Sonderfahrten:
Im Volksmund auch Pflichtfahrten genannt.
Inhalt der besonderen Ausbildungsfahrten gemäß Fahrschülerausbildungordnung.

• Überlandfahrt: Schulung auf Bundes oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten).

• Autobahnfahrt: Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeits- begrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h).

• Nachtfahrt: Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes-.

Praktische Prüfung
Von Montags bis Freitags nach Vereinbahrung mit dem TÜV.
Wir versuchen Eure Terminwünsche zu berücksichtigen, so dass Ihr keinen Urlaubstag opfern müsst!